Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens läuft jetzt die Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren. Die Unterlagen sollen Anfang des Jahres 2013 bei den  verfahrensführenden Behörden eingereicht werden.

TenneT will den Prozess der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen transparent gestalten und die Beteiligten mit einbinden.  
Mehr dazu auf der Seite Dialog

 

Dezember 2011 - Raumordnungsverfahren abgeschlossen

Niedersachsen:

Vorzug für Variante 2 im nördlichen
und für Variante A im südlichen Abschnitt

Hessen:   

Vorzug für Variante A

 

Die beiden Raumordnungsbehörden, das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und  das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung haben am 12. August 2011 die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens bekannt gegeben. 

Anfang Dezember 2011 wurden die ausgearbeiteten Landesplanerischen Beschlüsse veröffentlicht. Auf Grundlage der Beschlüsse beginnt die TenneT TSO GmbH als Vorhabensträger mit den Vorbereitungen zum Planfeststellungsverfahren.

Beide Beschlüsse wurden nach eingehender Prüfung der umfangreichen Antragsunterlagen und nach Abwägung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange( u.a. Gemeinden, Landkreise und Verbände) und Einwendungen von Privaten gefasst. Im Raumordnungsverfahren wurden außerdem die Vereinbarkeit der Trassenkorridore mit den raumordnerischen Zielen und die Auswirkungen der verschiedenen Trassenvarianten auf Mensch, Natur und Landschaft bewertet. Die von den Behörden vorgegeben Maßgaben und Hinweise werden von TenneT im Rahmen der Vorbereitungen zum Planfeststellungsverfahren selbstverständlich geprüft.

Die Landesplanerischen Beschlüsse stehen unter folgenden Links zum Herunterladen bereit.

Niedersachsen:

http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1382&article_id=101161&_psmand=7

Hessen:

 http://www.hessen.de/irj/RPKS_Internet?cid=9b8813bf20d4389f0f05d51b0fc560c0

 

Kontakt:

Markus Lieberknecht
Kommunikation

markus.lieberknecht@tennet.eu

 

Erörterungstermine des Raumordnungsverfahren im März und April 2011
Am 28. März starten die Erörterungstermine für das Raumordnungsverfahren der 380-kV-Leitung von Wahle bei Braunschweig nach Mecklar bei Bad Hersfeld. Die zuständigen Planungsbehörden in Niedersachsen (Regierungsvertretung Braunschweig) und Hessen (Regierungspräsidium Kassel), haben die [Anzahl] beteiligten Träger öffentlicher Belange, Vertreter der Bürgerinitiativen und TenneT als Vorhabenträger zur Erörterung eingeladen. Es wird zu verschiedenen Themen an mehreren Tagen in Northeim, Hildesheim und Kassel erörtert.

In das seit Mai 2010 laufende Raumordnungsverfahren hat TenneT etwa 650 Kilometer mögliche Trassenvarianten eingebracht. In Niedersachsen werden fünf, in Hessen zwei Hauptvarianten von den Landesplanungsbehörden geprüft. Die vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden im Gesamtergebnis nun bei den Erörterungsterminen besprochen.

Die 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar ist eine von vier Pilotleitungen, auf der in Teilbereichen die Erdverkabelung in Drehstromtechnik erprobt werden soll. TenneT möchte den Einsatz von Erdkabeln im Höchstspannungsnetz testen und 380-kV-Kabel an den Stand der Technik heranführen. Die Bedingungen für die Planung von Erdkabeln sind im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) mit Abstandsregelungen einer neuen Stromleitung zu Wohnbereichen festgelegt.

Raumordnungsverfahren
Im Raumordnungsverfahren wird die Vereinbarkeit der geplanten Höchstspannungsleitung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Themen Immissionsschutz und Siedlungsentwicklung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Freiraumnutzung und Erholung gelegt. Des Weiteren bestimmten insbesondere die Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen, Verkehrswegen oder anderen liniengebundenen Infrastruktureinrichtungen die Entwicklung der Planungskorridore, mit dem Ziel, die neue Trasse weitestgehend an vorhandene Infrastruktur anzulehnen.
Im Laufe des Verfahrens werden die betroffenen Kreise und Kommunen und weitere so genannte Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Verbände beteiligt. Die Beteiligung von Privatpersonen ist über die Gemeinden und Bürgerinitiativen, die auch am Erörterungstermin teilnehmen, gewährleistet. Die eigentliche Genehmigung der Leitung erfolgt erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren, das auch eine direkte Beteiligung von Privatpersonen vorsieht.

 Infobroschüre

 Präsentation zum Pressegespräch, 28.3.2011

Festgelegter Untersuchungsrahmen der Planungsbehörde

 ErgänzterUntersuchungsrahmen der Planungsbehörde

Planungsstand - Präsentation der Informationsveranstaltungen