Verfahrensstand
TenneT nimmt den Dialog mit den Bürgern und Gemeinden ernst und tut Möglichstes, um den Bedürfnissen der Bürger entgegen zu kommen. Daher hat TenneT, obwohl das Raumordnungsverfahren bereits abgeschlossen war, für drei Abschnitte eine modifizierte Trassenführungen entwickelt, die größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung einhält. Die modifizierten Pläne liegen jetzt in den betroffenen Gemeinden aus.
Modifizierte Trassenführung:
• Mögliche Trassenführungen für die geplante 380-kV-Leitung sind im Zuge des Raumordnungsverfahrens von 2007/2008 entwickelt worden
• Im Rahmen der technischen Detailplanung der Trasse wurde besonderes Gewicht darauf gelegt, die im EnLAG angeführten Abstände zur Wohnbebauung zu berücksichtigen (400 m zu Wohngebäuden im Innenbereich, sofern die Gebiete überwiegend dem Wohnen dienen; 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich)
• Um dies zu erreichen, hat TenneT eine modifizierte Trassenführung von Rohrbach bis zum UW Redwitz entwickelt: Abschnitt nördlich Großgarnstadt, Abschnitt Sonnefeld/Weidhausen, Abschnitt westlich Marktgraitz
Neuer Trassenverlauf siehe Karte
• Abschnitt nördlich Großgarnstadt: Die modifizierte Trassenführung beginnt südlich von Oberfüllbach. Von dort verläuft die Trasse in östliche Richtung. Zwischen Kleingarnstadt und Großgarnstadt ändert die Trasse ihren Verlauf in südliche Richtung. Im Bereich Fronleite bindet die modifizierte Trassenführung an den Korridor West 2 an
• Abschnitt Sonnefeld/Weidhausen: Nördlich Neuensorg verlässt die modifizierte Trassenführung den raumordnerisch festgestellten Korridor, Weidhausen wird nördlich umgangen. Der Trassenverlauf erfolgt in östliche Richtung zwischen Sonnefeld und Weidhausen in etwa parallel zur Bundesstraße B 303.
• Abschnitt westlich Marktgraitz: Im Anschluss an den Korridor Ost 3 verläuft die Trasse weiter in südöstliche Richtung zwischen Oberreuth und Trübenbach und weiter über die Bereiche „Schneeberg“ und „Prügel“ westlich an Marktgraitz vorbei. Am Rande der Bergleite erfolgt der Anschluss an die raumordnerisch festgestellte Trassenführung.
Karte zum Download
Notwendigkeit der neuen Leitung:
• Im Zuge des Projektes 380-kV-Leitung Altenfeld - Redwitz plant die TenneT TSO den Bau einer 380-kV-Leitung von der Landesgrenze Bayern / Thüringen bis zum Umspannwerk Redwitz1. Bei diesem Projekt handelt es sich um den dritten Teilabschnitt der so genannten „Südwestkuppelleitung“ aus dem Raum Halle nach Nordbayern. Die Leitung soll der Erhöhung der Transitkapazitäten zwischen Thüringen und Bayern dienen
• Die Notwendigkeit der Leitung zur Verbesserung der Übertragungskapazität zwischen Bayern und Thüringen ist in der dena-I-Netzstudie festgestellt worden, um eine Überlastung der bestehenden Stromkreise zu verhindern. Die zusätzliche Leitung (Projekt Altenfeld-Redwitz) ermöglicht größere Leitungskapazitäten und hilft damit, Engpässe zu vermeiden und die Versorgung zu sichern. Zudem ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für den Neubau der Höchstspannungsleitung von (Altenfeld-) Landesgrenze – Redwitz als Teil des Vorhabens Lauchstädt - Redwitz nach EnLAG festgestellt
Nachdem die Regierung von Oberfranken das Raumordnungsverfahren mit der landeplanerischen Beurteilung bereits im Mai 2008 beendete, hat das Thüringer Landesverwaltungsamt im April 2011 seine landesplanerische Beurteilung vorgelegt. Auf der Grundlage beider Beurteilungen beginnt TenneT mit der Planerstellung für das Planfeststellungsverfahren für den oberfränkischen Abschnitt der Leitung. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Regierung von Oberfranken.
TenneT plant den Trassenverlauf der Südwestkuppelleitung auf Grundlage der landesplanerischen Beurteilungen, und weißt ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens die Regierung von Oberfranken die Antragsunterlagen eingehend geprüft hat und eine Abwägung der Stellungnahmen vornahm, die von den Trägern öffentlicher Belange Gemeinden, Landkreise und Verbände eingereicht wurden. Im Verfahren wurden die Vereinbarkeit der Trassenkorridore mit den raumordnerischen Zielen und die Auswirkungen der verschiedenen Trassenvarianten auf Mensch, Natur und Landschaft bewertet. Die Gesamtergebnisse der Landesplanerischen Beurteilungen werden nachfolgend in aller Kürze wiedergegeben.
Die Westtrassen werden in der raumordnerischen Gesamtabwägung der landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberfranken vom 09.05.2008 (S. 42 ff) vorgezogen. Dort lautet das Gesamtergebnis: „im Hinblick auf vorhandene Bündelungsmöglichkeiten und die damit verbundene Minimierung der Eingriffe in den Landschaftsraum weisen die Westtrassen weitergehende raumordnerische Vorzüge auf.“ (S. 43)
Auf thüringischer Seite kommt die landesplanerische Beurteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 20.04.2011 in ihrer raumordnerischen Gesamtabwägung (S. 118 ff) zu der Einschätzung, dass mit der sogenannten Trassenvariante Goldisthal 5 die Kriterien zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt „am besten umgesetzt werden, so dass diese räumliche Variante aus Sicht der oberen Landesplanungsbehörde als die raumverträglichste Variante bestimmt wird.“ (S. 122)
Da die Westrasse auf oberfränkischer und Goldisthal 5 auf thüringischer Seite jeweils zum Übergabepunkt Roth/Weißenbrunn führen, wird TenneT das Planfeststellungsverfahren allein für die Westtrasse vorbereiten.
Über den geplanten Verlauf der Trasse werden wir Sie gerne in bilateralen Gesprächen und auf Informationsveranstaltungen in den kommenden Monaten und im nächsten Jahr informieren. Die Termine und Örtlichkeiten werden von uns rechtzeitig bekannt gegeben und mit den Gemeinden in der Region abgestimmt. Stellungnahmen und Einwendungen betroffener Behörden und Beteiligter werden von TenneT grundsätzlich geprüft und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei der Planung berücksichtigt.