Einsatz Regelleistung
Als eine Voraussetzung zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes zwischen Erzeugung und Verbrauch in ihrer Regelzone benötigen die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung. Der Bedarf an den drei Regelleistungsarten Primärregelleistung, Sekundärregelleistung sowie Minutenreserveleistung wird gemäß § 22 EnWG in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren über die gemeinsame Internetplattform (www.regelleistung.net) beschafft.
Dort finden Sie auch sämtliche Informationen und Datenveröffentlichungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Beschaffung und Beauftragung von Regelleistung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner seitens der TenneT TSO GmbH sind unter Ausschreibung Regelleistung zu finden. Informationen zur tatsächlich abgerufenen Regelleistung finden Sie nachfolgend.
Primärregelleistung
Die Primärregelleistung wird im Falle eines Leistungsungleichgewichtes innerhalb
des gesamten UCTE-Verbundsystems nach einheitlichen Kriterien automatisch
aktiviert. Infolgedessen erfolgt keine Angabe der durch TenneT TSO GmbH
tatsächlich abgerufenen Primärregelleistung.
Sekundärregelleistung
Die Sekundärregelleistung für eine Regelzone wird durch automatischen Abruf des
betroffenen Übertragungsnetzbetreibers angefordert. Unter tatsächlich abgerufene
Sekundärregelleistung ist der von TenneT TSO GmbH abgerufene Anteil der
Sekundärregelleistung aufgeführt.
Minutenreserve
Die Minutenreserve wird telefonisch und fahrplangestützt durch den betroffenen
Übertragungsnetzbetreiber angefordert. Unter tatsächlich abgerufene
Minutenreserve ist der von TenneT TSO GmbH abgerufene Anteil der Minutenreserve
aufgeführt.
Tatsächlich abgerufene Sekundärregelleistung bis 31.12.2010
Tatsächlich abgerufene Minutenreserve bis 31.12.2010