Energietransport im Übertragungsnetz
Preisblatt 7
Die TenneT TSO GmbH erhebt im Einklang mit dem ETSO CBT-Vertrag 2004 keine Export- oder Importgebühr mehr bei grenzüberschreitenden Energielieferungen. Dies bezieht sich nicht auf etwaige im Rahmen von Auktionen zu entrichtende Entgelte.
Für den Transport elektrischer Energie über veröffentlichte Engpässe im Netz, ist die Reservierung von Netzkapazitäten notwendig. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik Engpassmanagement.
Für Energielieferungen in Deutschland gilt das Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005. Ausländische Übertragungsnetzbetreiber unterliegen ihrer jeweiligen nationalen Regelung. Eine grundsätzliche Anwendung der beschriebenen Regeln und Vorgehensweisen auch auf internationale, grenzüberschreitende Energielieferungen ist daher nicht zulässig.
Eine international einheitliche Vorgehensweise für die Abwicklung grenzüberschreitender Energietransporte liegt derzeit noch nicht vor. Bereits jetzt ist aufgrund der regelzonenübergreifenden Problematik in jedem Fall eine Abstimmung mit Übertragungsnetzbetreibern auf nationaler und internationaler Ebene notwendig.