Technische Mindestanforderungen für Anschlüsse am Netz der TenneT TSO GmbH
TenneT ist als Übertragungsnetzbetreiber in der zugehörigen Regelzone für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung ihres Netzes verantwortlich. Damit ein sicherer Netzbetrieb nicht beeinträchtigt wird, müssen alle Anschlussnehmer Mindestanforderungen mit ihren Anlagen erfüllen. Diese sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz im Internet zu veröffentlichen.
Die Mindestanforderungen für das Netz TenneTs an Land sind in den "Netzanschlussregeln Höchstspannung" (Stand: 1.04.2009) beschrieben. Für Netzanschlüsse von Offshore-Anlagen in der Nordsee gelten "Anforderungen an seeseitige Anschlüsse an das Netz von transpower" (Stand: 1.04.2009).
Das bisherige Regelwerk mit Stand vom 1.08.2003 musste 2006 fortgeschrieben
werden, um Ergebnissen aus der veränderten Inanspruchnahme des
Übertragungssystems heute und auch künftig gerecht zu werden.
Mit Gründung der transpower stromübertragungs gmbh (Ausgliederung des
Teilbetriebs Höchstspannungsnetz aus der E.ON Netz GmbH) wurden die
Netzanschlussregeln auf die für den Anschluss am Höchstspannungnetz relevanten
Anforderungen reduziert und redaktionell angepaßt.
Für den Betrieb von Netzanschlüssen ist mindestens ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und TenneT erforderlich, aus dem sich, je nach konkreter Anschlusssituation, weitere Anforderungen ergeben können. Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem eine genaue technische Beschreibung des Netzanschlusses. Die Netzanschlussregeln und ggf. Anforderungen an seeseitige Netzanschlüsse sind Bestandteil des Netzanschlussvertrages.
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