Übersicht

Die TenneT TSO GmbH ist als Netzbetreiber gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 für die Sicherheit und Qualität der Stromversorgung verantwortlich. Diese werden mit der Bereitstellung der Systemdienstleistungen durch TenneT TSO GmbH gewährleistet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit elektrischer Energie sowie von Stromhandelsgeschäften im Rahmen von sogenannten Bilanzkreisen. Ein Bilanzkreis kann eine beliebige Anzahl von Entnahme- und Einspeisestellen innerhalb der Regelzone der TenneT TSO GmbH umfassen.

Für die Abwicklung von Energielieferungen an Netzanschlüsse oder reinen Handelsgeschäften ist ein Bilanzkreisvertrag zwischen dem Stromhändler und der TenneT TSO GmbH erforderlich. Der Bilanzkreisvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) und TenneT TSO GmbH. Stromhändler, die Entnahmestellen innerhalb der Regelzone der TenneT TSO GmbH beliefern oder innerhalb dieser Regelzone Stromhandelsgeschäfte tätigen, müssen selbst einen Bilanzkreis führen oder sich einem anderen Bilanzkreis anschließen.

Der BKV ist dafür verantwortlich, dass zu jeder ¼-h-Messperiode die Leistungsbilanz des Bilanzkreises, d.h. die Summe aller Entnahm en und Einspeisungen, ausgeglichen ist. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, gleicht TenneT TSO GmbH kontinuierlich die auftretenden Leistungsbilanzabweichungen der einzelnen BKV aus. Die für den Bilanzausgleich benötigte Primär- und Sekundärregelleistung sowie die Minutenreserveleistung werden von TenneT TSO GmbH über getrennte Ausschreibungen am Markt beschafft. Der tatsächliche Einsatz von Sekundärregel- und Minutenreservearbeit findet gestaffelt nach den vom Markt angebotenen Arbeitspreisen statt. Der Bezug von Regelarbeit durch TenneT TSO GmbH erfolgt beginnend mit dem niedrigsten Arbeitspreis, während die Abgabe durch TenneT TSO GmbH beginnend mit dem höchsten Arbeitspreis erfolgt. Betriebliche Aspekte werden beim Einsatz vorrangig berücksichtigt. In Abhängigkeit vom tatsächlichen Einsatz werden nach dem Clearingpreis-Verfahren pro ¼-h getrennte Marktpreise für Sekundärregel- bzw. Minutenreservearbeit bestimmt. Die sich ergebenden Kosten bzw. Erlöse der am Netzregelverbund (NRV) beteiligten vier deutschen ÜNB 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und der TenneT TSO GmbH aus dem Bezug bzw. der Abgabe von Sekundärregel- und Minutenreservearbeit werden für jede ¼-h auf den gesamten Regelenergiebedarf für den NRV umgelegt. Im Rahmen des NRV haben die ÜNB einen regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) eingeführt. Dies bedeutet, dass in den vier am NRV beteiligten Regelzonen je 1/4h derselbe Ausgleichsenergiepreis gilt. Der resultierende Ausgleichsenergiepreis wird pro ¼-h in symmetrischer Weise bei Unterdeckung bzw. Überdeckung einzelner Bilanzkreise berechnet bzw. vergütet.

Weitere Informationen finden Sie hier:
FAQ zum Thema Bilanzkreise und Bilanzkreisverträge

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:
bilanzkreis-eeg@tennet.eu

Auflistung aller BKV mit zugehörigen Bilanzkreisen in der Regelzone TenneT TSO GmbH

 Status Bilanzkreise (XLS, 268 KB)