Preise für Ausgleichsenergie

Preisstellung für Ausgleichsenergie / Bilanzausgleich

1. Bilanzkreisabweichung bis 30.04.2009

2. Bilanzkreisabweichung ab 01.05.2009 bis 31.07.2011

3. Bilanzkreisabweichung ab 01.08.2011

Integration der Nicht-Wälzbaren-Kosten (NWK) in die Ausgleichsenergiepreise
ab November 2009

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aufgefordert, das bestehende einheitliche Modell zur Ausgleichsenergiepreisbildung so zu ergänzen, dass die Umlage aller Arbeitskosten der Regelenergie auf die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) ermöglicht wird.

 

Das von den ÜNB entwickelte Modell wurde von der BNetzA schriftlich freigegeben und wird von den ÜNB einheitlich beginnend mit der Berechnung der Ausgleichsenergiepreise für den Monat November 2009 im Dezember 2009 umgesetzt. Weiterhin werden die so ermittelten Ausgleichsenergiepreise pro Viertelstunde symmetrisch für Über- und Unterdeckungen eines jeden Bilanzkreises zur Anwendung gebracht.
Detaillierte Informationen zu dem einheitlichen Berechnungsmodell als auch zu den NWK und die Integration in die Ausgleichsenergiepreise finden Sie in untenstehenden Dateien zum Download:

Modell zur Berechnung der Ausgleichsenergiepreise der 4 ÜNB
(PDF, 36 KB)

Information zur Berücksichtigung der Nicht-Wälzbaren-Kosten
(PDF, 51 KB)

Die Wirkung des Modells lässt sich beispielhaft anhand der Preiskorrekturen verdeutlichen, welche sich bei der Anwendung dieses Modells in den Monaten Mai bis August 2009 ergeben hätten (siehe Excel-Liste "Exemplarische Preiskorrekturen Mai bis August 2009"). Wir weisen jedoch darauf hin, dass zukünftige Korrekturen von diesen Preisen abweichen können und sie sich allein aus dem Berechnungsmodell ergeben.

Exemplarische Preiskorrekturen Mai bis August 2009
(XLS, 21 KB)