KWK-G-Aufschlag
Gemäß § 9 Absatz 6 KWK-G prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich auf Basis eingegangener Prognosedaten der Netzbetreiber die KWK-G Strommengen und -Vergütungen innerhalb ihrer Regelzone und ermitteln daraus einen vorläufigen KWK-G-Aufschlag. Entsprechend des jährlichen Stromverbrauchs der Letztverbraucher unterscheidet das KWK-G dabei nach den drei Letztverbrauchergruppen A, B und C, wobei für die KWK-G-Aufschläge der Gruppen B und C eine gesetzliche Obergrenze verankert wurde.
Der KWK-G-Aufschlag der Letztverbrauchergruppe A der vergangenen Jahre sowie eine Mittelfristprognose für dessen Entwicklung in den nächsten Jahren finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen ÜNB: