Hintergründe Einspeisemanagement
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 hat der Ausbau von Windenergieanlagen stark zugenommen, es wird immer mehr Strom aus Windkraft in die Netze eingespeist. Doch bereits heute stoßen die Höchstspannungsnetze der TenneT TSO GmbH in einigen Regionen an ihre Kapazitätsgrenzen.
Gemäß § 11 Abs. 1 EEG sind Netzbetreiber unbeschadet ihrer Pflicht nach § 9 EEG (Erweiterung der Netzkapazität) ausnahmsweise berechtigt, an ihr Netz angeschlossene Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln, soweit andernfalls die Netzkapazität im jeweiligen Netzbereich durch diesen Strom überlastet wäre.
Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, einen möglichst hohen Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit in das Netz zu integrieren und dabei den gesetzlich vorgeschriebenen, unverzüglichen Netzausbau nicht zu beeinträchtigen.
Deshalb hat TenneT in Schleswig-Holstein und Niedersachsen zum Teil erhebliche Netzverstärkungsmaßnahmen in Angriff genommen. So sind derzeit ca. 380 km zusätzliche Höchstspannungsleitungen vorgesehen, um den insbesondere von Windenergieanlagen erzeugten Strom abzutransportieren.
Windbedingte Netzengpässe in der Regelzone von TenneT