Wie funktioniert das Einspeisemanagement?

Das Einspeisemanagement bedeutet eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung (Wirkleistung) von EEG- oder KWK-Anlagen. Konkret werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen bei einer Überlastung des Netzes in einer Netzregion (beispielsweise bei Starkwind) durch ein Reduktionssignal zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, zeigt ein Signal den Anlagen an, dass die Einspeisung wieder in vollem Umfang möglich ist.

 

Einspeisemanagement - so funktioniert es:

 

Warum wird Einspeisemanagement benötigt?

Mit Hilfe des Einspeisemanagements der TenneT TSO GmbH werden Netzbetriebsmittel wie Freileitungen oder Transformatoren vor Überlastungen geschützt. Ohne Einspeisemanagement könnte es bei Starkwind zu Überlastung von Netzabschnitten und zu Versorgungsausfällen kommen.



Das Einspeisemanagement ermöglicht eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Windstrom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Einzige Alternative wäre ein Stopp des Anlagenzubaus bis zum Abschluss der notwendigen Netzverstärkungsmaßnahmen.

Entschädigungspflicht aufgrund des Einspeisemanagements

 

Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Regelung nach § 11 Abs. 1 EEG liegt, ist verpflichtet, Anlagenbetreiber, die aufgrund von Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 EEG Strom nicht einspeisen konnten, in einem vereinbarten Umfang zu entschädigen. Ist keine Vereinbarung getroffen, sind die entgangenen Vergütungen und Wärmeerlöse abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.



Zur Gleichbehandlung der Anlagenbetreiber, gegenüber denen eine Entschädigungspflicht besteht, hat TenneT in ihrer Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG (Härtefallregelung) Mindestanforderungen zur Umsetzung des § 12 EEG festgelegt (vgl. Download).

 

Die Ermittlung der Entschädigungszahlung muss sowohl durch die Anlagenbetreiber praktisch umsetzbar als auch durch TenneT sowie einen Dritten nachvollziehbar sein.

Informationspflicht nach § 9 EEG

 

Gemäß § 9 EEG müssen Netzbetreiber Anlagenbetreiber über voraussichtliche Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 EEG unterrichten (vgl. Download).

Einsätze des Einspeisemanagements

 

TenneT veröffentlicht die Einsatzberichte des Einspeisemanagements. Die Einsatzberichte enthalten

 

  • die betroffene Region, die dem Einspeisemanagement unterliegt,
  • die Ursache des Maßnahme,
  • Beginn und Ende der Maßnahme und die aufgerufenen Stufen sowie Beginn und Ende der jeweils aufgerufenen Stufe.

 

Die zur Ermittlung der Höhe der Entschädigungszahlung notwendigen Angaben, sind den Einsatzberichten zum Einspeisemanagement der TenneT zu entnehmen.

 

Weitere Informationen zu Einspeisemanagementeinsätzen finden Sie hier.

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