EEG-Umlage 2012
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2012 beträgt die EEG-Umlage 3,592 ct/kWh.
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