EEG-Datenaustausch (§ 4 StromNZV)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert vom Netzbetreiber zur energetischen und finanziellen Abwicklung umfassende Datenlieferungen an die TenneT TSO GmbH, die im Folgenden näher spezifiziert werden.
Diese EEG-Daten werden u. a. zur Abrechnung zwischen dem Netzbetreiber und TenneT zu Veröffentlichungszwecken benötigt. Ziel ist es, dass alle Netzbetreiber oder deren beauftragte Dienstleister alle Datenlieferungen im Sinne von (energieträgerscharfen) ¼-h- Zeitreihen der EEG-Einspeisung (Messwerte, Einspeiseprofile) über den nachfolgend beschriebenen Datenweg direkt an TenneT übermitteln.
Der Netzbetreiber ist hierbei für die Übermittlung aller abrechnungsrelevanten Daten an TenneT sowie deren Richtigkeit verantwortlich.
Die Abwicklung und Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Netzbetreiber und TenneT.
Änderungen können sich noch durch die Novellierung des EEG ergeben und werden an dieser Stelle berücksichtigt.
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Verfahren
Für die Lieferung der monatlichen (energieträgerscharfen) ¼-h- Zeitreihen der EEG Einspeisung wird auf Energiedatenaustausch mit TenneT verwiesen. TenneT führt für diese Energielieferungen den EEG-Bilanzkreis 11XEON-N-EEG---7. Die Aufteilung in energieträgerscharfe Zeitreihen erfolgt über die Zählart (Bestandteil Zählpunkt).
EEG-Zeitreihen werden zusammen mit den Bilanzkreisdaten in einer E-Mail versendet.
Eine (energieträgerscharfe) Datenlieferung ist erforderlich, um gegenwärtige und absehbare Transparenzanforderungen zu erfüllen und gilt als Nachweis der Leistungserbringung der Einspeisung. Abrechnungsrelevante EEG-Strommengen ergeben sich aus den TenneT vorliegenden EEG-Einspeisezeitreihen.
Kommunikationsadressen
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