Abwicklung VNB/EVU (Vorlagen, 50%-Kriterium)

ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSUNTERNEHMEN (EVU)

Umsetzungsregeln zwischen EVU und der TenneT TSO GmbH zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind im folgenden Dokument enthalten:

EVU-Umsetzungsregeln
(PDF, 62 KB)

 

Testierung Letztverbraucherabsatz bis zum 31.05. des Folgejahres


Um allen Beteiligten die EEG-Testierung zu erleichtern, hat die TenneT TSO GmbH entsprechende Musterbescheinigungen vorbereitet.

 

Testierung Letztverbraucherabsatz ohne Grünstromprivileg

 Testatsvorlage nach § 50 i. V. m. §49 EEG

Sofern der jährliche Letztverbraucherabsatz (LVA) eines EVU die Höhe von 5,0 GWh nicht übersteigt hat, ist eine Eigenbestätigung für die Testierung ausreichend. Als Vorlage für eine Eigenbestätigung können Sie folgende Vorlage verwenden:

 Eigenbestätigung nach § 50 i. V. m. §49 EEG (nur für jährlichen LVA <= 5,0 GWh)

 

 Testierung Letztverbraucherabsatz mit Grünstromprivileg

 Testatsvorlage nach § 50 i. V. m. §49 EEG mit Grünstromprivileg
  Sofern der jährliche LVA eines EVU die Höhe von 5,0 GWh nicht übersteigt hat, ist eine Eigenbestätigung für die Testierung ausreichend. Als Vorlage für eine
  Eigenbestätigung können Sie folgende Vorlage verwenden:

Eigenbestätigung nach § 50 i. V. m. §49 EEG mit  Grünstromprivileg (nur für jährlichen LVA <= 5,0 GWh)
Bitte senden Sie uns ergänzend eine Auflistung der EEG-Anlagen zu, die Sie für das Grünstromprivileg herangezogen haben. Verwenden Sie dazu bitte folgende Excel-Datei:

 Anlage EVU mit 50%-Kriterium (XLS, 65 KB)

 und senden diese an die Emailadresse eeg-kwkg@tennet.eu

Sollten Sie den EEG-Strom nicht direkt von EEG-Anlagen beziehen, sondern von Zwischenhändlern, und sollten ihnen die EEG-Anlagen daher nicht bekannt sein, so ist die Herkunft des Stromes sowie die an Sie weitergelieferte Strommenge durch einen Zwischenhändler zu testierten. Der Stromfluss muss von der Erzeugung bis zur Lieferung an den Letztverbraucher dokumentiert sein. Die entsprechenden Musterbescheinigungen für Zwischenhändler können Sie hier herunterladen:

 Bescheinigung EEG-Händler Bezug Lieferung EEG-Strom inkl. Anlage TenneT (88 KB)
Bescheinigung EEG-Händler Lieferung EEG-Strom TenneT (DOC, 40 KB)
Bei Nichterfüllung des 50%-Kriteriums besteht eine nachträgliche Umlagepflicht.

 

Grünstromprivileg nach § 39 Abs. 1 bzw. § 66 Abs. 16 EEG 2012 (für Leistungsjahre ab 2012)

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Verringerung der EEG-Umlage nach § 39 Abs. 1 EEG 2012 (Grünstromprivileg) oder eine komplette Befreiung der EEG-Umlage nach § 66 Abs. 16 geltend machen möchten, ist dies der TenneT TSO GmbH im Vorfeld mitzuteilen.

Die Anmeldung für das Jahr 2012 muss gemäß § 66 Abs. 8 EEG 2012 bis zum 29.02.2012 erfolgen. Für die Leistungsjahre ab 2013 übermitteln Sie bitte die Information zur geplanten Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs für das jeweilige Jahr bis zum 30. September des Vorjahres gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 EEG.

Verwenden Sie dazu bitte folgendes Formular:

 Formular Meldung Inanspruchnahme Grünstromprivileg

Die Mitteilung senden Sie bitte ausgefüllt und unterzeichnet per E-Mail an die  Adresse:

 eeg-kwkg@tennet.eu

Damit die Weiterverrechnung der um 2,0 ct/kWh reduzierten EEG-Umlage nach § 39 Abs. 1 EEG 2012 Ihnen gegenüber korrekt durchgeführt werden kann, müssen Sie bei der Abgabe Ihrer Prognose des Letztverbraucherabsatzes im EEG/KWK-G-Portal der TenneT das Häkchen beim Grünstromprivileg setzen. Bei Inanspruchnahme  der kompletten Umlagebefreiung nach § 66 Abs. 16 EEG 2012 setzen Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse mit uns zur Prognose des Letztverbraucherabsatzes in Verbindung.

VERTEILNETZBETREIBER (VNB)

Die Umsetzungsregeln zwischen VNB und der TenneT TSO GmbH zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind in folgendem  Dokument enthalten:

VNB-Umsetzungsregeln
(PDF, 56 KB)

Gemäß Mitteilung Nr. 5 der BNetzA zur MaBiS ist dem ÜNB von jedem VNB mit EEG-Einspeisung ein Bilanzkreis zu benennen dem ab Liefermonat April 2012 die EEG-Überführungszeitreihen zugewiesen werden (EEG-Bilanzkreis). Bitte teilen Sie Änderungen bzgl. dieses Bilanzkreises mit Hilfe des folgenden Formulars vor Beginn des Liefermonats der TenneT mit:

Rückantwortfax EEG-BK
(DOC, 24 KB)

Testierung bis zum 31.05. des Folgejahres

Um allen Beteiligten die EEG-Testierung zu erleichtern, hat die TenneT TSO eine entsprechende Musterbescheinigung vorbereitet. Das Muster für VNB können Sie hier im MS Word-Format herunterladen.

 Bescheinigung nach § 50 i. V. m. § 47 EEG für Netzbetreiber

Beachten Sie dazu bitte, dass die der Jahresabrechnung entsprechende Meldung nach § 47 EEG, die Sie über das EEG/KWK-Portal melden, den Werten der Bescheinigung entsprechen muss.

Die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte muss gem. § 18 StromNEV erfolgen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW, vormals VDN) sowie der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) haben folgenden Kalkulationsleitfaden sowie eine Ergänzung für den Fall der EEG-Direktvermarktung nach § 17 EEG veröffentlicht:

Kalkulationsleitfaden § 18 StromNEV
(PDF, 216 KB)

Beiblatt zum Kalkulationsleitfaden nach § 18 StromNEV
(PDF, 56 KB)

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur in der „Anlage 1 zu den Hinweisen hinsichtlich der Anpassung der Erlösobergrenze 2011“ Ausführungen zur „Kalkulation vermiedener Netzentgelte in bestimmten Sondersituationen“ herausgegeben, die auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter folgendem Link einzusehen sind:

BNetzA: Anlage 1 - Hinweise Erlösobergrenze 2012

 

NICHT ÖFFENTLICHE NETZE

Gemäß der geltenden Rechtslage, bestätigt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 09. Dezember 2009 (VIII ZR 35/09), sind Strommengen, die in nicht öffentlichen Stromnetzen (Objektnetze z. B. in Mehrfamilienhäusern, Industriebetrieben o.ä.) erzeugt und dort durch eine andere juristische oder natürliche Person verbraucht werden, als den Erzeuger selbst, EEG-pflichtig.

Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, werden Sie als Betreiber einer entsprechenden Erzeugungsanlage als Lieferant im Sinne des EEG betrachtet. Sie sind daher verpflichtet, Ihren Stromabsatz an Letztverbraucher bei dem für Sie regelverantwortlichen ÜNB zu melden. Bitte füllen Sie zu diesem Zweck zunächst folgende Vorlage aus und senden Sie dieses an die angegebene Fax-Nummer:

Stromversorgung in Objektnetzen mit Erzeugungsanlagen
(DOC, 107 KB)

 

Kontakt

Bei Fragen zur EEG-Abwicklung bei der TenneT TSO GmbH wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns:

T 09 21-50 740-45 89

eeg-kwkg@tennet.eu