EEG und KWK-G zur Förderung regenerativer Energie
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) sind zentrale energiepolitische Instrumente zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der Stromerzeugung mit gekoppelter Wärmenutzung in Deutschland.
Im Rahmen der monetären und energetischen Abwicklung sollen die Vergütung und Weiterwälzung von Einspeisungen nach dem EEG und KWK-G sichergestellt werden. Dazu gehören unter anderem
- das Prüfen von Förderansprüchen auf Ebene der Netzbetreiber gemäß EEG und KWK-G sowie ein entsprechender Ausgleich,
- die Erstellung von Prognosen und Hochrechnungen zur Ermittlung der bundesweit einheitlichen Umlagen und Aufschläge nach EEG bzw. KWK-G,
- das Fakturieren der entsprechend aktuell gültigen Umlagen bzw. Aufschläge an
die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nach EEG sowie Netzbetreiber und
sonstige
Netznutzer gemäß KWK-G, - die Durchführung des horizontalen Belastungsausgleichs mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern,
- die Aggregation der Wirtschaftsprüferbescheinigungen in der Regelzone der TenneT und die entsprechende Zusammenfassung in einer Wirtschaftsprüferbescheingung getrennt für EEG und KWK-G,
- die Sicherstellung der Transparenz- und Veröffentlichungspflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben und
- die Wahrnehmung der Schnittstellenfunktion zu den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern, Verbänden und Bundesnetzagentur.
Die Abwicklung des EEG und KWK-G in der Regelzone der TenneT erfolgt mit rd. 400 Netzbetreibern und 700 EVU. Das jährliche Fördervolumen für das EEG und KWK-G beläuft sich allein für die Regelzone der TenneT auf mehr als 6 Milliarden Euro. Förderberechtigt sind dabei mehr als 500.000 Anlagen.
Auf den Seiten unter der Rubrik EEG und KWK-G finden Sie umfassende Informationen zur allgemeinen Abwicklung des EEG und KWK-G, zur Systematik, zu Vergütungssätzen, das EEG / KWK-G-Portal, Veröffentlichungen zur Stromeinspeisung sowie weitere Angaben.