KWK-G Datenaustausch mit der transpower
Zur korrekten und gesetzeskonformen Abwicklung des KWK-G ist es erforderlich, dass der Netzbetreiber unten genannte Daten der transpower stromübertragungs GmbH zur Verfügung stellt.
Ziel ist es, dass alle Netzbetreiber oder deren beauftragte Dienstleister alle Datenlieferungen im Sinne von Prognosen, Ist-Daten und Wirtschaftsprüferbescheinigungen vornehmlich über das EEG/KWK-G-Portal direkt an die transpower übermitteln.
Der Netzbetreiber ist hierbei für die Übermittlung aller abrechnungsrelevanten Daten an die transpower stromübertragungs GmbH sowie deren Richtigkeit verantwortlich.
Die Abwicklung und Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Netzbetreiber und der transpower stromübertragungs GmbH.
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Die KWK-G-Datenlieferung untergliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Schritte:
- Förderung
1. Der Netzbetreiber liefert der transpower bis zum 31.08. Prognosedaten für die KWK-G-Einspeisung und den Letztverbraucherabsatz für das Folgejahr. Die Datenmeldung erfolgt dabei vornehmlich über das EEG/KWK-G-Portal.
Diese Prognosedaten gehen in den von allen Übertragungsnetzbetreibern bundesweit einheitlich ermittelten KWK-G-Aufschlag für das Folgejahr ein.
2. Der Netzbetreiber kann der transpower für die Aufwendungen der KWK-G Einspeisung unter Beachtung der im KWK-G festgelegten Mindestvergütung(en) unterjährig nachschüssige Abschlagsrechnungen an die unten aufgeführte Rechnungsadresse in Bamberg stellen. Eine Vorlage für ein Rechnungsformular finden Sie unter Links / Downloads.
3. Die für das abzurechnende Kalenderjahr erforderlichen Ist-Daten bestehend aus KWK-G-Förderung und Letztverbraucherabsatz des Vorjahres sind bis zum 15.04. bei der transpower vorzulegen.
Die Datenmeldung erfolgt dabei über die Erfassungskomponente des EEG/KWK-G-Portals.
4. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz verlangt die transpower, dass alle für die Berechnung des Belastungsausgleichs erforderlichen Daten und Angaben bis zum 30.06. durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bescheinigen sind. Eine entsprechende Mustervorlage steht dafür im EEG/KWK-G-Portal als Download zur Verfügung.
5. Der Netzbetreiber hat transpower eine Jahresabrechnung der KWK-G Einspeisung auf Basis der testierten Werte an die unten aufgeführte Rechnungsadresse in Bamberg zu stellen.
- Terminkette
Die in der KWK-Umsetzungshilfe des BDEW genannten Termine bezüglich der kaufmännischen Abwicklung sind zu beachten.
- Wälzung
1. Die transpower stromübertragungs GmbH legt die bei ihr verbleibenden Belastungen über einen bundesweit einheitlichen KWK-G-Aufschlag auf alle Netzbetreiber in ihrer Regelzone - entsprechend deren Letztverbraucherabsatzes - um (vertikaler Belastungsausgleich). In diesem Rahmen stellt die transpower stromübertragungs GmbH dem Netzbetreiber Rechnungen über monatlich zu leistende Abschlagszahlungen.
2. Auf Basis des bundeseinheitlich ermittelten und durch den BDEW zu veröffentlichenden KWK-G-Aufschlag aus dem testierten Letztverbraucherabsatz und der KWK-G-Förderung wird dem Netzbetreiber eine Jahresabrechnung gestellt. In dieser Rechnung werden die bereits geleisteten Zahlungen als Gutschrift berücksichtigt.
Kommunikationsadressen
Die zur Abwicklung des KWK-G von der transpower stromübertragungs GmbH zur Verfügung gestellten Kommunikationsadressen sind:
Rechnungsanschrift KWK-G-Einspeiserechnungen:
transpower stromübertragungs GmbH
NE-ZB-KRB
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg
Bezüglich allgemeiner Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundenansprechpartner zur Verfügung.
kundenkontakt@transpower.de


