Vergütungssätze

Das EEG fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern durch fixe Vergütungen. Diese Vergütungen werden in der Regel über eine Zeitdauer von 20 Jahren gewährt und variieren in Abhängigkeit von der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmejahr der Anlage, dem eingesetzten Brennstoff und anderen Kriterien. Im Folgenden finden Sie als Download die deutschlandweit einheitlichen Vergütungskategorien in Form einer Exceltabelle. Bitte beachten Sie den Stand der Liste.



vermiedene Netznutzungsentgelte

 

Gemäß §5 Abs. 2 EEG sind bei der Weiterberechnung der ausbezahlten Mindestvergütungen an den ÜNB die nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netznutzungsentgelte in Abzug zu bringen. Die obige EEG-Vergütungskategorientabelle enthält ebenfalls entsprechende Kategorien.

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