Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG in der Fassung von 2000) trat am 1. April 2000 in Kraft und hat damit das seit 1991 geltende Stromeinspeisegesetz (StrEG) als energiepolitisches Instrumentarium zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland abgelöst. Durch die Novellierungen des EEG gelten seit 1. Januar 2009 die Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG).

