Terminkette

Bild: Terminkalendar

Gemäß §§ 45 ff EEG ist die Abwicklung des bundesweiten Ausgleichs an eine Reihe stringenter Termine gebunden:

 

28. Februar EEG-Anlagenbetreiber haben gem. § 46 EEG dem aufnahmepflichtigen Netzbetreiber die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen
31. Mai Netzbetreiber und EVU sind verpflichtet, dem regelverantwortlichen ÜNB die Angaben über tatsächlich geleistete Vergütungszahlungen und Letztverbraucherabsatz nach Maßgabe des § 47 EEG (VNB) bzw. § 49 EEG (EVU) vorzulegen.
31. Mai Die Endabrechnungen gem. § 47 & 49 EEG sind auf Verlangen des ÜNB gem. § 50 EEG durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bescheinigen. Wie in der Vergangenheit verlangt transpower die Testierung einer jeden Endabrechnung.
31. Juli Die ÜNB werden auf Basis der vorgenannten Bescheinigungen gem. § 48 EEG den EVU, für die sie regelverantwortlich sind, die Endabrechnungen für das Vorjahr vorlegen.
31. August Die ÜNB werden auf Basis dieser Bescheinigungen gem. § 37 Abs. 4 EEG ebenfalls testierte Abrechnungen vorlegen und entsprechend der bundesweiten Ausgleichsregelung Ansprüche gegenüber den Letztverbraucher versorgenden EVU geltend machen.

 

Monatlich

 

Meldung der Monatsdaten (kWh, Euro, vNNe) gem. § 47 EEG & Energielieferungen gem. § 34 EEG der VNB an den ÜNB für den jeweiligen Vormonat parallel zu den monatlichen Abschlagsrechnungen. Bitte verwenden Sie für Datenmeldungen zum EEG bitte das EEG/KWK-G-Portal und für die Energielieferungen die entsprechenden Datenformate.

 

Rechnungsanschrift EEG-Einspeiserechnungen:

transpower stromübertragungs gmbh
NE-ZB-KRB
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg

Top
© transpower stromübertragungs gmbh 2010
Disclaimer Datenschutz Impressum Sitemap