Terminkette
Gemäß §§ 45 ff EEG ist die Abwicklung des bundesweiten Ausgleichs an eine Reihe stringenter Termine gebunden:
| 28. Februar | EEG-Anlagenbetreiber haben gem. § 46 EEG dem aufnahmepflichtigen Netzbetreiber die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen |
| 31. Mai | Netzbetreiber und EVU sind verpflichtet, dem regelverantwortlichen ÜNB die Angaben über tatsächlich geleistete Vergütungszahlungen und Letztverbraucherabsatz nach Maßgabe des § 47 EEG (VNB) bzw. § 49 EEG (EVU) vorzulegen. |
| 31. Mai | Die Endabrechnungen gem. § 47 & 49 EEG sind auf Verlangen des ÜNB gem. § 50 EEG durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bescheinigen. Wie in der Vergangenheit verlangt transpower die Testierung einer jeden Endabrechnung. |
| 31. Juli | Die ÜNB werden auf Basis der vorgenannten Bescheinigungen gem. § 48 EEG den EVU, für die sie regelverantwortlich sind, die Endabrechnungen für das Vorjahr vorlegen. |
| 31. August | Die ÜNB werden auf Basis dieser Bescheinigungen gem. § 37 Abs. 4 EEG ebenfalls testierte Abrechnungen vorlegen und entsprechend der bundesweiten Ausgleichsregelung Ansprüche gegenüber den Letztverbraucher versorgenden EVU geltend machen. |
Monatlich
Meldung der Monatsdaten (kWh, Euro, vNNe) gem. § 47 EEG & Energielieferungen gem. § 34 EEG der VNB an den ÜNB für den jeweiligen Vormonat parallel zu den monatlichen Abschlagsrechnungen. Bitte verwenden Sie für Datenmeldungen zum EEG bitte das EEG/KWK-G-Portal und für die Energielieferungen die entsprechenden Datenformate.
Rechnungsanschrift EEG-Einspeiserechnungen:
transpower stromübertragungs gmbh
NE-ZB-KRB
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg

