Systematik

Das EEG fördert die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Deponie-, Gruben- und Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft sowie solarer Strahlungsenergie.

 

Über ein mehrstufiges System wird der EEG-Strom dabei gleichmäßig vom EEG-Anlagenbetreiber über die Netzbetreiber auf alle deutschen Letztverbraucher aufgeteilt:

Bild: Schema mehrstufiges System

Stufe 1

 

Aufnahme- und vergütungspflichtige Netzbetreiber (avNB) sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und zu übertragen sowie den eingespeisten Strom zu vergüten.

Stufe 2

 

Der dem avNB vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist seinerseits zur Abnahme und Vergütung der von dem avNB aufgenommenen EEG-Energiemenge verpflichtet. Von den Vergütungszahlungen des avNB werden dabei vermiedene Netznutzungsentgelte abgezogen.

 

Die Berechnung der vermiedenen Netznutzungsentgelte folgt dem § 18 StromNEV bzw. dem Kalkulationsleitfaden § 18 StromNEV vom 03. März 2007 des VDN (jetzt BDEW).

Stufe 3

 

Zum Ausgleich der unterschiedlich hohen von den ÜNB aufzunehmenden Energiemengen haben jene ÜNB, deren abgenommene Energiemenge über dem bundesweiten Durchschnitt liegen, gegen die anderen ÜNB einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung, bis auch diese ÜNB eine Energiemenge abnehmen, die dem Durchschnitt (EEG-Quote und Durchschnittsvergütung) entspricht.

Stufe 4

 

Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern (EVU), sind verpflichtet, von dem für ihre Regelzone verantwortlichen ÜNB die aufgenommene Energie entsprechend der EEG-Quote abzunehmen und nach dem Durchschnittssatz der Einspeisevergütungen zu bezahlen. Die transpower stromübertragungs gmbh hat für diese Energielieferungen an EVU einen eigenen Bilanzkreis geschaffen. Dieser Bilanzkreis trägt die Bezeichnung 11XEON-N-EEG---7.

Stufe 5

 

Die Abgabe des EEG-Stroms durch die abnahmepflichtigen EVU an Letztverbraucher erfolgt im Rahmen ihres Beschaffungsportfolios.

 
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